Die gesetzlichen Krankenkassen können im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens die Behandlungskosten nach Antrag auch ohne Kassenzulassung übernehmen. Wie eine Therapie konkret beantragt wird, hängt vom jeweiligen Kostenträger ab. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Kasse, ob diese Möglichkeit besteht und unter welchen Bedingungen.
Wenn es diese Option gibt, läuft das Antragsprozedere in den folgenden Schritten ab:
Die kompletten Unterlagen werden dann bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Der Therapiebericht wird ausschließlich vom Gutachter gelesen und bewertet.
Von der Krankenkasse wird geprüft, ob er die formalen Kriterien erfüllt.
Sollten die anfangs genehmigten Stunden nicht ausreichen, kann in bestimmten Grenzen ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
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