Private Krankenversicherungen erstatten die Behandlungskosten in der Regel problemlos. Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen für den Privatpatient / die Privatpatientin ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Die Schritte zum Beginn der Behandlung:
Die Antragsverfahren zur Kostenübernahme sind je nach Krankenkasse und Versicherungstarifen unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über die notwendigen Schritte zur “Übernahme der Kosten einer Psychotherapie in der Fachrichtung Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten“.
Lassen Sie sich die notwendigen Formulare zusenden. Ich unterstütze Sie gerne bei den Formalitäten.