Die Behandlungskosten für Soldaten im aktiven Dienst werden übernommen.
Von Ihrem Truppenarzt erhalten Sie einen Sanitätsvordruck “Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)”.
Ein formaler Antrag reicht zur Genehmigung einer Kurzzeittherapie aus.
Bei Bedarf können Verlängerungsanträge gestellt werden
Grundlage der Abrechnungsmöglichkeit ist eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) von September 2013.